Herstellervorgaben sind Vorschriften eines Fahrzeugherstellers, wie eine Reparatur, eine Lackierung, eine Inspektion oder eine Serviceleistung von Reparaturbetrieben, Kfz-Werkstätten oder Karosserie- und Lackierbetrieben an den vom Hersteller produzierten Fahrzeugen durchzuführen sind. Bei Nichteinhaltung der Herstellervorgaben kann die Garantie eines Fahrzeugs erlöschen.