Eine Wasserbehörde ist in Deutschland für den Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes, der Wassergesetze der Länder und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen zuständig. Sie setzt damit u. a. auch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie um. Der Aufbau kann je nach Bundesland zwei- oder dreistufig sein. Man unterscheidet die obersten Wasserbehörden, in der Regel die Umweltministerien der Länder: den oberen Wasserbehörden, in der Regel Landesämter, Landesverwaltungsämter oder Regierungspräsidien und die unteren Wasserbehörden (Wasserwirtschaftsämter), in der Regel die Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Quelle: Wikipedia.
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